"Du beleidigst Menschen als Arschloch, weil sie nicht deine Meinung haben. "
--> Der von mir verwendete Kraftausdruck richtet sich gegen eine grundgesetzwidrige Handlungsweise nicht explizit gegen einen bestimmten Menschen. Wenn du diese Beleidigung auf dich beziehst, dann ist das deiner inneren Haltung geschuldet. Genauso habe ich deine Äußerung interpretiert und keinen Anlass gesehen mich angesprochen zu fühlen.
Besonders schön ist eine solche Ausdrucksweise natürlich nicht. Es handelt sich um obszöne beleidigende Sprache, wie du sie selbst gerne benuzt. In diesem Falle bewegt sie die Äußerung an der Grauzone zur rechtlichen Strafbarkeit. Ganz dein Stil. Aber immerhin ohne eine Spur von Lüge und ungerechtfertigten Unterstellung.
Eine Meinung habe ich geäußert indem ich mich klar gegen Hass und Hetze positioniert habe. Das geht dir offenbar gegen den Strich. Aber Meinungen muss man aushalten können.
Du dagegen hast Mobbing betrieben. Mobbing ist nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt.
"Und wer nicht kapiert hat, was der Art. 5 GG aussagt oder diesen bewusst ignoriert ist ein Arschloch"
--> Das sehe ich genauso. Außerdem ist Menschenhass verachtenswert. Das Grundgesetz spricht da eine ganz klare Sprache. Da stehe ich ganz dahinter und diese Ansicht ist nicht nur von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie ist verpflichtend nach Artikel 1GG.
Meinst du das sind Regenbogenforellen?
Fische sind die Spezie zu welcher ich am wenigsten Empathie empfinde.
Muttermilch wär aber okay?
Das Quarks-Experiment: Muttermilch trinken - hier anschauen
Eine Woche?...VEGAN? Also kein Quark, kein Ei ... im wesentlichen Leinsamen und Nüsse und Hülsenfrüchte als natürliche Proteinquelle, ... Hülsenfrüchte liebe ich ja, aber das wär schon krass für mich.
Und was wäre dein Einsatz? Dass du dich eine Woche lang ausschließlich von Tierprodukten ernährst erscheint mir wenig geeignet ...XD

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"Wer etwas sagt, was mir nicht passt, dann ist er ein Arschloch."
--> Keineswegs. Stell dich nicht dumm. Lies einfach entsprechenden Kommentar nochmal. Lasse ihn wirken. Und dann ließ die Erläuterungen nochmal durch. Es ist alles gesagt.
Ganz bestmmt lasse ich mich nicht dazu herab auf deine strafrechlich relevanten Unterstellungen einzugehen.