Wer will den ganzen Scheiß den haben? Du etwa? Pfui!
Vollspaßten üben schonmal für den nächsten Schwachsinn, über den man sich aufregen kann.
Da ist man zu Hause
Sieht nach einem ruhigen Wohnen aus, aber kann mir vorstellen, dass, wenn man Na...
Ich behaupte mal, der wohnt da nicht zur Miete.
Zeltplätze müssen verdichtet sein
Während die Bässe des Festivals vibrieren, findet ein enthusiastischer Festivalg...
Den könnten die beim Burning Man gut gebrauchen. Dann könnte der eine neue Strasse bauen, damit die armen Leute nicht verdursten.
Klos sind heute aus
Gerade gestern kam eine riesen Lieferung rein, für die extra ein schraubenloses ...
Mit Plastik wäre das nicht passiert.
Motivation für den Sohnemann
Mit diesem Tag und der beherzten Unterstützung des Vaters wird der Kleine wohl d...
Tiere töten als Hobby ist irgendwie schon makaber, oder?`Man stelle sich vor es wäre anders rum. Was da wieder los wär auf X vormals Twitter.
Reverse-Tetris
Wird insbesondere in der Logistikbrache nicht mehr oft gespielt, aber wenn ist e...
Ladeplätze müssen vernichtet sein.
Gespaltene Persönlichkeit
Wenn sich das Verhaltemnsmuster auch auf die (noch) lebenden Haustiere überträgt...
Brutales Kindelein
Rasenmähen für Faulenzer
Weil es auch diese Saison wieder nicht für einen Aufsitzmäher gereicht hat, muss...
Ich praktiziere eher Rasensprinkeln für Flatulenzer

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Ich behaupte mal, du bist schon nicht mehr der ursprüngliche Account. Wie lange dauert es denn, so einen Account zu löschen? xD @Chill bitte beachte Recht auf Löschung (Art. 17 Abs. 1 DSGVO) - Von dem Recht auf Löschung gibt es allerdings auch Ausnahmen, die direkt in der DSGVO geregelt sind (Art. 17 Abs. 3 Buchst. a) bis e) DSGVO). Diese bestehen u. a. dann, wenn Ihre Daten zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sowie Information verwendet werden oder die Verarbeitung der Geltendmachung anderer Rechtsansprüche dient. In diesem Fall muss die Löschung nicht erfolgen, obwohl Sie einen Grund angeben können. Die freie Meinungsäußerung kann dabei auch über die Nutzung von sozialen Netzwerken oder sonstigen Online-Portalen erfolgen. Weiterhin hat eine Löschung auch dann nicht zu erfolgen, wenn die Verarbeitung der Daten einer legitimen öffentlichen Aufgabe oder dem öffentlichen Interesse dient. Auch solche Daten müssen nicht gelöscht werden, die der Forschung, Wissenschaft oder Statistik dienen und ohne diese Daten derartige Zwecke wenigstens ernsthaft beeinträchtigt würden. - Du kannst ihn also auch einfach umbenennen und seine Daten(Email und CO) aus der Datenbank löschen um seine Beiträge für die Nachwelt erhalten.