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ich0815`s Kommentare

Bar war mal
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Bar war mal

In England ist die Barzahlung mancherorts bereits ein Relikt der Vergangenheit. ...

Letzter Kommentar: 10.08.2023
10.08.2023

ok, wow. Danke für deine ehrliche Meinung. Die ich indes nicht teile. Ich dachte ich hätte bei jedem "provokanten" Argument, was ich gebracht habe, den erforderlichen Kontext oder auch die Wertung mitgeliefert. Denn ich habe stets erklärt, wie ich das meine - und wie ernst meine nachstehenden Phrasen auf die Goldwaage zu legen sind. Du kennst mich nicht. Nicht im geringsten, dir eine Meinung über eine etwaige Bewunderung für bestimmte Straftäter oder politische Ausrichtung zu erlauben halte ich nicht nur für gewagt, sondern liegt auch vollkommen neben der Sache.

Ich glaube, dass wir uns hier in etwas verrannt haben, was sich nicht lohnt, weiter zu führen. Nur zur Klarstellung:

1) Hege ich keine Bewunderung für Cum-Ex-Straftäter oder deren unmoralischen Ziele, wenn ich anerkenne, dass die Idee per se von einem hohen Verständnis von der löchrigen und viel zu komplizierten Gesetzgebung und dem Unvermögen des Staates zeugt, seine eigenen Regeln noch zu kennen und durchzusetzen. Straftaten und rechtswidrige Taten sind nur in Ausnahmesituationen gerechtfertigt. Da mache ich keine Ausnahmen für besonders smarte Verbrecher. Das hast du falsch verstanden.
Des Weiteren wird der Grundsatz "in dubio pro reo" m.E. von dir falsch verwendet. Danach wären sie im Zweifel nicht zu verurteilen, wenn ihnen Vergehen oder Verbrechen nicht zweifelsfrei nachzuweisen wären. Diese sind aber unstreitig. Die Motive spielen dabei allenfalls eine strafmildernde Rolle. Sie handeln ja vorsätzlich. Objektiver und subjektiver Tatbestand sind erfüllt. Unstreitig. Einen Robin Hood-Bonus gibt es nicht. Wo kämen wir da hin? Anarchie und Chaos. Ne ne...

2) Der Terrorismusvergleich folgt aus der Definition von Terrorismus und ist im Lichte meines Kommentars so zu verstehen, dass ich kenntlich gemacht habe, dass dies natürlich NICHT direkt vergleichbar ist. Sonst hätte ich nicht ausdrücklich gesagt, dass auch für mich der Vergleich tatsächlich etwas hinkt. "Unter Terrorismus (abgeleitet über „Terror“ von lateinisch terror ‚Furcht', ‚Schrecken') versteht man kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Handlungen, mit denen politische, religiöse oder ideologische Ziele erreicht werden sollen." Dass Klimakleber keine Leute in die Luft sprengen ist wohl Konsens. An welcher Stelle der Definition willst du denn dann aussteigen? Dass es vom "Gewaltbegriff" erfasst sein kann, was die tun, ist seit Jahrzehnten juristisch umstritten und höchstrichterlich seit Jahren immer wieder diskutiert worden. (Es gibt eine Entscheidung des BVerfG aus 2005, welches die Historie dieser Diskussion gut aufarbeitet Ich empfehle dir daher die Lektüre, dieser aufschlussreichen Entscheidung statt vieler anderen älteren Entscheidungen: Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch strafgerichtliche Verurteilung wegen Nötigung nach Sitzblockade auf einer befahrenen Straße - keine Verletzung des aus Art 103 Abs 2 GG folgenden Analogieverbots durch sog "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" des BGH Es richtet sich aber insbesondere bei den ersten Fahrzeugführern und nach der "zweiten Reihe-Rspr." jedenfalls auch gegen Menschen, um politische oder ideologische Ziele zu erreichen. Außerdem teile ich nicht, dass Terroristen in der Regel versuchen einer Bestrafung durch den Staat zu entgehen und gerade das die Bestrebungen der Kleber ehrbar macht. Die belegen ja vorher teilweise Seminare, in denen ihnen erklärt wird, wie sie Vorsorge treffen können, damit die Strafen und vor allem die wirtschaftlichen Sanktionen hinterher so milde ausfallen wie irgend möglich. Bis hin zur Verschleierung von Vermögen. Terroristen haben teilweise sogar den Mut, ihr Leben für die Sache zu geben. Ist meines Erachtens sachliche gesehen kein bisschen bewundernswert, soweit Mitmenschen in Mitleidenschaft gezogen werden. Ist aber gleichwohl ein völlig anderes Level als Klimakleber. Damit soll der Vergleich auch ausdiskutiert sein. Provokant ist er ohnehin. Ist mir nicht entgangen und war auch von mir durchaus so gemeint. Und: Nein, ich bin kein Fan von Terrorismus.

3) Ich verurteile schon einmal niemanden. Ich bin kein Gericht. Ich habe allerdings eine persönliche Meinung, was guter Stil ist, seine Ziele durchzusetzen und was nicht. Ob die Ziele nun hehr sind oder nicht, spielt für mich eine untergeordnete Rolle. Man bombadiert m.E. auch kein Land und riskiert Kollateralschäden bei der Zivilbevölkerung, weil man der Meinung ist, dass dieses Land demokratisch geführt werden muss. (Ich habe mit meinem beschränkten Verständnis für dieses Dinge im Übrigen noch kein Angriff auf ein Land gesehen, der ausschließlich hehren Zielen diente. Allenfalls vordergründig.). Mit welcher Berechtigung maßt du dich an, zu beurteilen, a) dass ich Jurist bin, nur weil ich Jura in der Uni hatte, b) dies nach m.M. mein Ding sei und ich dies nochmal überdenken solle und c) deine Sichtweise dich dazu berechtigt, meine Meinung als "zu überdenken" einzustufen. Und nein: ich vergleiche Corbyn jetzt nicht mit einem Angriffskrieg ;-)

Dein Best Guess hat mir allerdings gefallen. Von Falsch bis teilweise richtig ist alles dabei. Falsch ist vor allem, dass IRGENDeine Partei oder IRGENDein Politiker von mir Schonung erwarten kann, nur weil er einer bestimmten Partei angehört oder parteilos ist. Falsch ist aber auch, dass ich klassicher FDP-Wähler sei. Aber ich fand die Schlussfolgerung amüsant und ganz versöhnlich treffend. Wobei: Vielleicht liegt die Tatsache, dass ich von quasi jedem Thema auf die "Überregulierung" dieses Landes und die Inkompetenz der Bundesregierung (inkl. der Opposition, bevor ich tatsächlich in irgendeine Ecke gestellt werde) zu sprechen komme, das Jura eben doch total mein Ding ist ;-)

Fazit: Mit dir würde ich mal ein Bier trinken gehen. Würden vermutlich ein paar mehr werden, bis das gröbste so besprochen ist. :)) Am besten nehmen wir Phlexxo noch dazu, falls wir mal einen Themenwechsel brauchen, sollten dann aber damit rechnen, den Laden auch bis zur Sperrstunde zu besetzen.

09.08.2023

P.S. Ich habe prinzipiell etwas gegen Menschen, die Dinge tun, deren Konsequenzen sie nicht einschätzen können und ganz offensichtlich nicht in der Lage sind, ihren Handlungen eine Überlegung voran zu stellen, welches Ziel sie mit dieser Handlung überhaupt realistisch erreichen können. Insbesondere, wenn sie dabei bereit sind, ggfs. unerwünschte negative Zwischenziele oder Kolleteralschäden in Kauf zu nehmen. Hierbei nehme ich Corbyn ebensowenig aus wie Lang, Habeck, Spahn, Von der -ähm- Leyen, Baerbock oder auch die Klimakleber. Und dann werfe ich die gerne auch emotional in einen Topf. Dagegen sind die Leute, die sich Cum-Ex-Geschäfte überlegt haben ja richtige Genies. Kriminelle wohl - aber mit Stil. Da wurden Gesetzeslücken gesucht, gefunden und genutzt. Der Staat war so dermaßen überreguliert und inkompetent besetzt, dass er zu blöd war, es zu bemerken. Pech. Der Corbyn wusste ja offensichtlich nicht einmal wie einkaufen (!) funktioniert. Klimakleber verursachen Stau (!), um auf unnötigen CO2-Ausstoß hinzuweisen. Ich werde noch wahnsinnig an dieser Menschheit. Und das nicht nur, weil ich Menschen hasse. Die schlichte Häufigkeit an cerebraler Insuffizienz lässt mich schaudern.

09.08.2023

Da bin ich ganz bei Dir. Ich meinte tatsächlich auch eher "asozial" im Wortsinn. Daher hatte ich das so explizit betont. Sozialverträgliches Verhalten ist doch, wenn er einfach die Regeln seines Geschäftspartners akzeptieren würde oder sich eben dagegen entscheidet, dieses Shopsystem zu unterstützen. Meinetwegen kann er sich auch mit einem Transparent oder Schild davor stellen und demonstrieren. Aber den Laden zu betreten, mit dem Vorsatz, gegen die klaren Regeln des Umgangs, des Rechts und der guten Erziehung zu verstoßen und damit den Angestellten Stress zu bereiten, ist im Wortsinn eben das Gegenteil von sozialem Verhalten. Insbesondere, wenn man es nur tut, um Reichweite zu generieren und dabei in Kauf nimmt, dass die armen kleinen Angestellten des Shops dadurch unheimlichen Druck verspüren und zu Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen genötigt werden. Geht nicht. Sorry, da bin ich komplett anderer Meinung als Du. Das gleiche gilt für die Gewalt, die Klimakleber gegen unbeteiligte Dritte ausüben, um Aufmerksamkeit zu erzielen. Da werden Leute mit Angst um ihren Job oder auch Selbstständige derart geschädigt, dass das Ergebnis in keinerlei vernünftigem Verhältnis mehr steht. Von der Behinderung von Krankenwagen ganz zu schweigen. Weißt du wer noch in anderem Maßstab mit solchen Prinzipien vorgeht? Terroristen. Klar - nicht wirklich vergleichbar. Aber das Prinzip ist dasselbe. Durch Gewalt gegen Unbeteiligte Aufmerksamkeit erzeugen und eine Botschaft senden. Bei denen geht es hingegen in der Regel auch um richtig krasse Missstände oder Völkermorde, auf die aufmerksam gemacht werden soll. Den Klimaklebern geht der rechtliche und demokratische Weg nicht schnell genug, um vielleicht realistisch 0,5 - 0,75 % der weltweit menschgemachten Treibhausgase einzudämmen. Die sind ja sogar so bescheuert, dass die nicht merken, damit das GEGENTEIL ZU ERREICHEN. Allen voran solche Leute wie Ricarda Lang oder Habeck. Dem Vogel in dem Video geht es sogar nur darum, dass ER in DIESEM speziellen Laden nicht mit seinen ekligen keimverseuchten mittelalterlichen Dukaten überteuerte Erdbeeren von Übersee kaufen kann. Dann soll er es eben lassen! Sind denn jetzt alle vollkommen verrückt geworden??

09.08.2023

@ Endpoint: Ich denke, durch sein Verhalten macht sich dieser Corbyn halt selbst unglaubwürdig und dadurch sinkt eklatant die Akzeptanz dritter, seine Aussagen als glaubhaft anzusehen. Das ist ganz besonders unklug, wenn man (sagen wir mal) etwas krassere Ansätze oder auch ungewöhnliche Denkweisen vertreten will.

09.08.2023

Ich bin da voll bei Umbrella. Ob wir es nun "anerkannte gesellschaftliche Fakten" oder "Regeln" oder "Umgangsformen" nennen. Völlig egal. Was der da an den Tag legt, ist asoziales Verhalten. Damit ist er offiziell ein Asozialer. Im Wortsinn - nicht im allgemeinen inflationären Sprachgebrauch, dieses Ausdrucks. Außerdem ist es rechtswidriges Verhalten. Das ist nicht zu akzeptieren. Weder bei Politikern, die sich rechtswidrig verhalten - noch bei Klimaidioten, die sich auf die Straße kleben und damit Straftaten begehen.

09.08.2023

alles richtig. Schön gesehen. Als wenn eine Vertragspartei plötzlich die andere zum Vertragsschluss zwingen könnte, nur weil sie mit Geld wedelt. Völlig abstrus! Dann hätten schon lange irgendwelche Geldsäcke anderen Leuten Sachen abgekauft, die sie an DEN niemals veräußert hätten. Jura ist manchmal so einfach und durch normalen Menschenverstand zu lösen. Nicht immer, aber oft.

09.08.2023

Guter Einwand. Das wäre wohl richtig, wenn es ein überforderter Kunde wäre. Aber hier scheint es eine Protestaktion eines Schwurblers zu sein, der deine Hilfe gar nicht gewollt hätte. Und ich würde meinen Job als Aufsicht in dem Laden jedenfalls für so einen Spinner nicht riskieren und auch wegen solchen Firlefanzes safe die Police callen.

09.08.2023

@Holzfäller Joe: Reine Kulanz. Der Kunde hat ja kein Rücktrittsgrund - geschweige denn eine wirksame Rücktrittserklärung abgegeben. "Ach- nehme ich doch nicht" würde ich formell nicht als ausreichend erachten. Nicht einmal im Wege der weitesten Auslegung.

09.08.2023

Ich hätte die Frage von Laforma selbst kaum besser beantworten können, als Chin_Chillaaa. Ich würde dem nur noch hinzufügen wollen, dass in Deutschland grundsätzlich der Vertragsschluss auch noch nicht stattgefunden hätte, weil die Auslage der "Strawberries" in the Regal nur eine sogenannte "invitatio ad offerendum" darstellt. D.h. der Kunde wird im Supermarkt dazu eingeladen, Ware unter bei fortbestehendem Eigentum des Händlers aus dem Regal zu nehmen und durch Ablage auf dem Kassenband oder Tresen konkludent ein "Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages" abzugeben. In der Regel sitzt dann nicht der Händler selbst, sondern ein von ihm entsprechend bevollmächtigter Erfüllungsgehilfe dort und nimmt (in der Regel) ebenfalls konkludent durch Scannen, Piepen und Kassieren des auf dem Produkt oder dem Regal ausgewiesenen Kaufpreises das Angebot des Kunden an. Erst dann ist der von Chin_Chillaaa gemeinte Vertragsschluss zustande gekommen. (Kleine Korrektur am Rande @ Chin_Chillaaa - nicht das Prinzip der Vertragsfreiheit ist in § 311 Abs. 1 BGB geregelt, sondern die Begründung und Inhaltsänderung von Schuldverhältnissen durch Vertrag (früher § 305), wobei die Vertragsfreiheit nicht statuiert, sondern als bestehend vorausgesetzt wird. Ansonsten aber völlig richtig erklärt.) Explizit ist hier ein Vertragsschluss gemäß § 433 BGB (Kaufvertrag) gemeint. Dieser ist aber nicht zustande gekommen, der idiotische Kunde damit im Unrecht und macht sich sogar (nach deutschem Recht) strafbar, wenn er die Strawberries so daherproklamierend aus dem Shop herausträgt. The Police zu callen, wäre also vollkommen angemessen. Auch wegen so einem Kleinkram. Sonst bekommt nämlich der Erfüllungsgehilfe ggfs. richtig Stress mit seinem Boss. Den Job riskieren muss er nicht. (Könnte den idiotschen Kunden allerdings gem. § 127 StPO festnehmen und auch seiner Freiheit berauben, bis die Police da ist. Das könnte im Übrigen auch jeder andere dumm herumstehende Kunde tun. Macht aber keiner. Weil keiner Ahnung hat. Außerdem - ist es wie gesagt nicht in Deutschland - daher wäre ja spannend, wie die Rechtslage dort ist. Der Hinweis auf den chashless shop, in dem evtl. kein Erfüllungsgehilfe mehr sitzt, macht die Sache noch komplizierter. Dann unterwirft sich der Kunde allerdings auch den zuvor (bei Anmeldung oder Betreten) aufgestellten Regeln. Er darf diese dann nicht einseitig ohne Feedback nach seinem Dafürhalten ändern. Er ist und bleibt damit ganz klar im Unrecht. Denn die antizipierte Annahmeerklärung, wenn einer reinkommt und Ware zum korrekten Preis unbar bezahlt, gilt nicht für den Kollegen Schwurbler, der da ein paar Münzen auf den Tresen knallt. Er ist also auch weiterhin ein asozialer Narzist, der sich die Welt machen will, widdewiddewie sie ihm gefällt. Und zuletzt die Frage von Laforma, woher ich das weiß. Aus der Uni.

Offiziell durchgefallen
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Offiziell durchgefallen

Dieses Spielgerät genügt offensichtlich nicht den staatlichen Anforderungen und ...

Letzter Kommentar: 09.08.2023
09.08.2023

hahahah i fürstlich lolled

Danke,

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