ich0815`s Kommentare
Bar war mal
In England ist die Barzahlung mancherorts bereits ein Relikt der Vergangenheit. ...
alles richtig. Schön gesehen. Als wenn eine Vertragspartei plötzlich die andere zum Vertragsschluss zwingen könnte, nur weil sie mit Geld wedelt. Völlig abstrus! Dann hätten schon lange irgendwelche Geldsäcke anderen Leuten Sachen abgekauft, die sie an DEN niemals veräußert hätten. Jura ist manchmal so einfach und durch normalen Menschenverstand zu lösen. Nicht immer, aber oft.
Guter Einwand. Das wäre wohl richtig, wenn es ein überforderter Kunde wäre. Aber hier scheint es eine Protestaktion eines Schwurblers zu sein, der deine Hilfe gar nicht gewollt hätte. Und ich würde meinen Job als Aufsicht in dem Laden jedenfalls für so einen Spinner nicht riskieren und auch wegen solchen Firlefanzes safe die Police callen.
@Holzfäller Joe: Reine Kulanz. Der Kunde hat ja kein Rücktrittsgrund - geschweige denn eine wirksame Rücktrittserklärung abgegeben. "Ach- nehme ich doch nicht" würde ich formell nicht als ausreichend erachten. Nicht einmal im Wege der weitesten Auslegung.
Ich hätte die Frage von Laforma selbst kaum besser beantworten können, als Chin_Chillaaa. Ich würde dem nur noch hinzufügen wollen, dass in Deutschland grundsätzlich der Vertragsschluss auch noch nicht stattgefunden hätte, weil die Auslage der "Strawberries" in the Regal nur eine sogenannte "invitatio ad offerendum" darstellt. D.h. der Kunde wird im Supermarkt dazu eingeladen, Ware unter bei fortbestehendem Eigentum des Händlers aus dem Regal zu nehmen und durch Ablage auf dem Kassenband oder Tresen konkludent ein "Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages" abzugeben. In der Regel sitzt dann nicht der Händler selbst, sondern ein von ihm entsprechend bevollmächtigter Erfüllungsgehilfe dort und nimmt (in der Regel) ebenfalls konkludent durch Scannen, Piepen und Kassieren des auf dem Produkt oder dem Regal ausgewiesenen Kaufpreises das Angebot des Kunden an. Erst dann ist der von Chin_Chillaaa gemeinte Vertragsschluss zustande gekommen. (Kleine Korrektur am Rande @ Chin_Chillaaa - nicht das Prinzip der Vertragsfreiheit ist in § 311 Abs. 1 BGB geregelt, sondern die Begründung und Inhaltsänderung von Schuldverhältnissen durch Vertrag (früher § 305), wobei die Vertragsfreiheit nicht statuiert, sondern als bestehend vorausgesetzt wird. Ansonsten aber völlig richtig erklärt.) Explizit ist hier ein Vertragsschluss gemäß § 433 BGB (Kaufvertrag) gemeint. Dieser ist aber nicht zustande gekommen, der idiotische Kunde damit im Unrecht und macht sich sogar (nach deutschem Recht) strafbar, wenn er die Strawberries so daherproklamierend aus dem Shop herausträgt. The Police zu callen, wäre also vollkommen angemessen. Auch wegen so einem Kleinkram. Sonst bekommt nämlich der Erfüllungsgehilfe ggfs. richtig Stress mit seinem Boss. Den Job riskieren muss er nicht. (Könnte den idiotschen Kunden allerdings gem. § 127 StPO festnehmen und auch seiner Freiheit berauben, bis die Police da ist. Das könnte im Übrigen auch jeder andere dumm herumstehende Kunde tun. Macht aber keiner. Weil keiner Ahnung hat. Außerdem - ist es wie gesagt nicht in Deutschland - daher wäre ja spannend, wie die Rechtslage dort ist. Der Hinweis auf den chashless shop, in dem evtl. kein Erfüllungsgehilfe mehr sitzt, macht die Sache noch komplizierter. Dann unterwirft sich der Kunde allerdings auch den zuvor (bei Anmeldung oder Betreten) aufgestellten Regeln. Er darf diese dann nicht einseitig ohne Feedback nach seinem Dafürhalten ändern. Er ist und bleibt damit ganz klar im Unrecht. Denn die antizipierte Annahmeerklärung, wenn einer reinkommt und Ware zum korrekten Preis unbar bezahlt, gilt nicht für den Kollegen Schwurbler, der da ein paar Münzen auf den Tresen knallt. Er ist also auch weiterhin ein asozialer Narzist, der sich die Welt machen will, widdewiddewie sie ihm gefällt. Und zuletzt die Frage von Laforma, woher ich das weiß. Aus der Uni.
In Deutschland befände der Kunde sich insoweit im Unrecht und könnte strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Wäre spannend zu erfahren, ob es in GB anders ist?
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hahahah i fürstlich lolled
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Solche Schweinereien sind kaum jugendfrei und gehören hinter geschlossene Vorhän...
bezeichnend ist wohl insbesondere, dass der Bewegung des Tierkörpers offenbar etwas sexuell stimulierendes beigemessen wird. Beängstigend. Ich gehe mal weiter an meiner Fluchtkapsel schrauben. Vorher mache ich mir aber noch ein Schweinewurstbrot.
Extrem-Fällen
Äxte und Motorsägen sind was für Amateure und Wattebäuschchen-Kuschler. Echte Ex...
Fürstliche Fällung

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Ich bin da voll bei Umbrella. Ob wir es nun "anerkannte gesellschaftliche Fakten" oder "Regeln" oder "Umgangsformen" nennen. Völlig egal. Was der da an den Tag legt, ist asoziales Verhalten. Damit ist er offiziell ein Asozialer. Im Wortsinn - nicht im allgemeinen inflationären Sprachgebrauch, dieses Ausdrucks. Außerdem ist es rechtswidriges Verhalten. Das ist nicht zu akzeptieren. Weder bei Politikern, die sich rechtswidrig verhalten - noch bei Klimaidioten, die sich auf die Straße kleben und damit Straftaten begehen.