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ich0815`s Kommentare

Talk about your family!
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Talk about your family!

Charmant beschreibt er das Zusammenleben mit der alten Kampfaxt von einer Ehefra...

Letzter Kommentar: 29.10.2019
29.10.2019

Fürstliche Familiensendung

Fahrgemeinschaft
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Fahrgemeinschaft

Und zack, weg war der Sohn.

Letzter Kommentar: 29.10.2019
29.10.2019

you see Fürst rollin'....

Französisch einparken
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Französisch einparken

Wenn die Franzosen eins können, dann hervorragendes Baguette backen. Außerdem: J...

Letzter Kommentar: 25.10.2019
25.10.2019

Fürsterlich eingeparkt

Saudi-Kapelle spielt die russische Hymne
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Saudi-Kapelle spielt die russische Hymne

Da muss sich der gute Vladimir ganz schön was anhören. Thx DerWesten.

Letzter Kommentar: 18.10.2019
18.10.2019

@laut gedacht: ob der Wladimir (eher W als V) wirklich so ein "guter" ist - ist zumindest diskutabel... Aber anhören muss er sich wirklich was. Wie kann man dabei so ernst bleiben?! XD

Mich könnt ihr nicht veräppeln...
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Mich könnt ihr nicht veräppeln...

Netter Versuch, aber er lässt sich nicht hinters Licht führen.

Letzter Kommentar: 17.10.2019
17.10.2019

das ist aber auch verwirrend... deswegen macht man so einen Ausflug auch nicht direkt im Anschluss nach a) katholischem Jugendzeltlager, b) Sonntagsschule und nicht auf einsamen Höfen in den Niederlanden

Das nagelneue iPhone
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Das nagelneue iPhone

Liegt ja offenbar verdammt gut in der Hand...

Letzter Kommentar: 09.10.2019
09.10.2019

ich hätte mich auch erschrocken, wenn mein nagelneues iPhone so hässlich auf der Rückseite aussieht... Das ahnt ja keiner

Gadget für Straßenarbeiter
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Gadget für Straßenarbeiter

So geht die Arbeit einfach von der Hand. Der Lärmpegel explodiert nebenbei auch....

Letzter Kommentar: 08.10.2019
08.10.2019

lustig, wie er lieterweise Sprit verbrennt, damit er den Laubbläser (ebenfalls spritbetrieben) und der Giftspritze (zum Abtöten jeder Planze rings um den Versenkregner) nicht bis zum Einsatzort tragen muss. Nur damit die Natur auf keinen Fall natürlich aussieht, sondern einer grotesken künstlichen Ästhetik entspricht. ... BTW habe selbst einen Garten und eine Einfahrt... aber wenn man darüber nachdenkt oder es einmal laut ausspricht, kommt einem das schon echt schräg vor...

Lass mich zu meinem Burger!
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Lass mich zu meinem Burger!

Tierschutz und Klimaprotest hin oder her. Wenn er zu seinem Burger will versteht...

Letzter Kommentar: 07.10.2019
07.10.2019

Ich möchte noch ergänzen ohne Besserwisser in sein Handwerk zu pfuschen - falls es eins ist ... Der klassische Gewaltbegriff definiert diese als Entfaltung körperlicher Kraft zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands mit der Folge einer Zwangswirkung beim Opfer (Rengier Strafrecht BT II, 18. Aufl. 2017, § 23 Rn. 2). Frühere Ansicht des BGH: Abweichend hiervon präferierte der BGH zunächst einen "vergeistigten Gewaltbegriff", wonach es zwar grundsätzlich weiter auf eine physische Zwangswirkung beim Opfer ankomme, die Anforderungen an die körperliche Kraftentfaltung auf Täterseite jedoch reduziert wurde. Erlangt die psychische Einwirkung auf das Opfer ein erhebliches Gewicht, so aber auch psychischer Zwang ausreichend sein (BGHSt 23, 47). Nach Auffassung des BVerfG verstößt dieses Verständnis von Gewalt gegen Art. 103 II GG: So kann es für eine Strafbarkeit nach § 240 I nicht ausreichen, wenn der Täter lediglich körperlich anwesend ist und gleichzeitig die Zwangswirkung beim Opfer rein psychischer Natur ist (BVerfGE 92, 1, 14). Neuere Rechtsprechung des BGH: Umfassend mit dem Gewaltbegriff beschäftigte sich der BGH anschließend in einem Fall, in dem Demonstranten mit ihrer bloßen Anwesenheit eine Kraftfahrstraße blockierten. Hier etablierte er die sogenannte "Zweite-Reihe-Rechtsprechung": Autofahrer, die als Erste die Gruppe von Demonstranten erreichten, hatten die physische Möglichkeit der Weiterfahrt, sahen sich jedoch einer psychischen Zwangswirkung ausgesetzt, während Autofahrer in zweiter Reihe durch die Autos in erster Reihe tatsächlich physisch an der Weiterfahrt gehindert wurden. Der Bejahung von Gewalt gegenüber diesen Autofahrern in zweiter Reihe steht es dabei nicht entgegen, dass auf Täterseite lediglich ein geringer körperlicher Aufwand steht, solange es in der Folge beim Opfer zu einer körperlichen Zwangswirkung kommt (BGHSt 41, 182). Das BVerfG ergänzte hierzu die Fälle, in denen Demonstranten über ihre körperliche Präsenz hinaus physische Barrieren errichten, z.B. indem sie sich an die Pfosten eines Eingangstors ketten: Hier würden sich die Demonstranten selbst der Möglichkeit berauben, herannahenden Kraftfahrzeugen auszuweichen, sowie die Räumung der Einfahrt erschweren und hierdurch Dritten ihren Willen aufzwingen (BVerfGE 104, 92). Weiterhin darf die Zwangswirkung nicht rein psychischer Natur sein; erfasst werden vis absoluta und vis compulsiva (Schönke/Schröder/Eser/Eisele StGB, 29. Aufl. 2014, § 240 Rn. 4). D.h. - wir sehen hier Möchtegernhippies Straftaten begehen. Zumindest nach dem dt. Strafrecht.

Mal was zum Nachdenken...
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Mal was zum Nachdenken...

Stumpf ist Trumpf, oder wie war das...?

Letzter Kommentar: 07.10.2019
07.10.2019

yayyyy ... jetzt ist es witzig! Danke ChillPhil :) BTW der sound ist wirklich schon ziemlich lustig... erinnert mich an den YoYo-Künstler...

07.10.2019

lol ... neiß won

Danke,

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