media:default
Zurück zu Umbrella's Chiller-Seite

Umbrella`s Kommentare

Vom Rampenlicht zum Alltagsschatten
Video Icon

Vom Rampenlicht zum Alltagsschatten

Während sie das abrupte Ende der Angebote nach 30 beklagt, weist er auf den stän...

Letzter Kommentar: 23.08.2023
23.08.2023

Guter Punkt.

23.08.2023

... so true! XD

23.08.2023

Geil, ich liebe die Diskussionen, welche sich immer an solche Videos anschließen. Danke Chill für den geilen Content ;-))

Wassertänzer
Video Icon

Wassertänzer

Weil das kühle Nass jetzt nicht mehr aus der Leitung, sondern aus der umweltfreu...

Letzter Kommentar: 23.08.2023
23.08.2023

Ah, du schon wieder ^^ ...wie schön.
Also abgesehen davon, dass du so hartnäckig im Unrecht liegst unterhalte ich mich ja gerne mit dir.

(a) Doppelmoral:
Das Bali-Argument ist populistischer Mist.
Beispiele:
+Ein Bankräuber kann härtere Strafen für Bankräuber fordern... absolut legitim.
+Ein Fleischesser kann das allgemeine Verbot von Fleischverzehr fordern.
+Und auch ein indirekt gewählter Bundestagsabgeordneter kann sich für direkte Demokratie stark machen.
+ Der Bundespräsident kann die Abschaffung des eigenen Amtes fordern.
--> Gar kein Problem....Kein Widerspruch. Nichts davon ist Doppelmoral.

Wenn jemand sich einschränkt, um eigenen Idealen und Forderungen zu genügen, so erhöht dies die Glaubwürdigkeit. Doch daraus erwächst keine moralische Verpflichtung dies zu tun. Auch wenn manche Autoren diese gerne herbeischreiben.

Eine "Doppelmoral" [2] läge vor, wenn die Bali-Reisenden für sich andere Regeln in Anspruch nähmen als für alle anderen. Wenn sie beispielsweise fordern, dass alle anderen Menschen nicht von ihrem Reiserecht Gebrauch machen. Tun sie aber nicht.
Sie fordern für sich, was die Flugreisen betrifft, das selbe wie für alle anderen Menschen und nehmen das selbe Recht auf Flugreisen in Anspruch wie alle anderen dies tun. Und für ihre Klebeaktionen veranworten sie sich vor dem selben Recht wie alle anderen. Von "Doppelmoral" keine Spur.

2. Rechtswidrigkeit des Protests:
Dass der Protest rechtswidrig ist ein vollkommen anderes und viel besseres Argument, welches es verdient getrennt behandelt zu werden. Es ist schließlich das Wesen eines Rechtsstaates, dass Recht durchgesetzt wird. Über die Klimakleber wird vor Gericht geurteilt. Das ist gut und wichtig.

3. Ziviler Ungehorsam:
Du musst diese Gesetzesverstöße nicht gutheißen, doch du solltest diese auch nicht zum Anlass nehmen zivilen Ungehorsam generell zu verurteilen. Denn bedenke, dass selbst unsere Verfassung im Ausnahmefall Widerstand gegen die Staatsgewalt legitimiert. Nämlich zu ihrem eigenen Schutz [1]. Das zeigt vor allem eines. Aktuell geltendes Recht ist nicht absolut. Es ist möglich, dass etwas moralisch größeres und wichtigeres außerhalb dieses Rechts besteht. Es könnte der Tag kommen in welchem dein eigenes Gewissen gegen geltendes Recht aufbegehrt.

[1] www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/20 13/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054
[2] de.wikipedia.org/wiki/Doppelmoral

Kurzer Schock
Video Icon

Kurzer Schock

In dieser Umgebung muss man sich auf den Punkt zusammenreißen können, auch wenn ...

Letzter Kommentar: 22.08.2023
22.08.2023

PS: Klar hab ich dich vermisst ;-)

22.08.2023

Bist du sicher? Könnte in diesem Fall nicht zum Teil auch an den Korallensorten (nicht alle Korallen leuchten rot und gelb) und schummrigen Lichtverhältnissen der Tiefe in Verbindung mit einer miesen Kamera liegen. Dazu kommt, dass die Bilder, mit welchen Touristen an die Riffe gelockt werden vermutlich allesamt gephotoshopt sind und falsche Erwartungen wecken.
Bin kein Experte aber in folgendem Video [2] ist ein intaktes Korallenriff etwas besser ausgeleuchtet, aber mit ansonsten ähnlichen Farben zu sehen. Im Vergleich sehen nur vielleicht etwa 40% des obigen Riffs wirklich weiß und tot aus. Alarmierend, genug, doch Ödnis halte ich für übertrieben. Bleiben ja noch 60% zum kaputtmachen übrig.

Nicht missverstehen. Korallenbleiche ist ein ernstes Problem. Rettet die Korallen !

[2] Das Rote Meer als womöglich letztes Refugium für Korallen | AFP - YouTube

Zementierter Nachbarsfrieden
Video Icon

Zementierter Nachbarsfrieden

Auch in der Diplomatie muss man manchmal klotzen statt kleckern damit sich was ä...

Letzter Kommentar: 22.08.2023
22.08.2023

PS: Bin auch kein Jurist. Alles nur aus entsprechendem Wikipediaartikel geschlussfolgert. Könnt mich also irren.

22.08.2023

Nein, wenn der Eigentümer den Weg durch eine willkürliche Handlung abgeschnitten hat (wie z.B. Teilung), dann besteht kein Notwegerecht.
Eine Ausnahme hiervon gilt zum Beispiel, falls der Hinterlieger das Grundstück nach der Teilung neu erworben haben sollte. In diesem Fall müsste vorherige Eigentümer den bisherigen Weg als Notweg dulden [1].

Dem Video entnommene Fakten :
- Allerbeck nutzte die Zufart vor der Teilung
- Ein Grundstück wurde geteilt.
- Borsch, dem Bewohner des Vorderhaus "gehört" nun die Zufahrt.

Offenbar hat irgendjmand Grundstück neu erworben. Folgende Fälle können unterschieden werden.
Fall (a)
Das von Allerbeck bewohnte Haus wurde neu aufgekauft.
--> Notwegerecht muss in jedem Fall gewährt werden.
Fall (b)
Das das von Allerbeck bewohnte Haus wurde NICHT neu aufgekauft und Borsch erwarb mindestens die Zufahrt.
--> Notwegerecht muss nicht gewährt werden. Der vormalige Besitzer der Zufahrt (Allerbecks Vermieter oder sogar Allerbeck selbst?) hat durch deren Verkauf Herrn Allerbeck einen Bärendienst erwiesen. Da hätte dieser besser selbst mitgesteigert.

WARUM?:
Ein Wegerecht des Nachbarn mindert den Wert eines Grunstücks, daher ist es im Interesse des Herrn Borsch hier klare Verhältnisse zu schaffen.
BONUS:
Herr Borsch kann womöglich demnächst eine Immobilie, welche ohne Zufahrt an Wert gemindert ist, günstig aufkaufen ...womöglich zusammen mit einem (im Wert ebnfalls geminderten) eingemauerten Sportwagen. Hinterher könnte er die Zufahrt wieder freigeben.

FAZIT:
Der Nachbar hätte sich frühzeitig um eine diplomatische Lösung bemühen sollen. Herr Borsch handelt rational. Das befreit ihn nicht vom Verdacht ein egoistisches Arschloch zu sein.

[1] Notwegerecht – Wikipedia

21.08.2023

Hab etwas besseres gefunden. Möglicherweise handelt es sich hier um einen Fall fürs Notwegerecht. (vgl. Notwegerecht). – Wikipedia

Es ist wohl ohne weitere Informationen für uns nicht entscheidbar, wer im Recht ist.
Zwar scheint auf den ersten Blick alles klar:

"Ein Notweg ist gemäß § 918 Abs. 1 BGB von den Nachbarn nicht zu erdulden, wenn die bisherige Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Weg durch eine willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wird (in der Praxis meist eine Bebauung des bisherigen eigenen Weges oder Teilung in mehrere Grundstücke ohne ausreichende und gesicherte Zuwegung)."

Doch der Teufel steckt im Detail

"Wird das Grundstück geteilt und ein Teil veräußert und deswegen vom öffentlichen Weg abgeschnitten, so hat der Eigentümer der bisherigen Verbindung zum neuen Hinterlieger den Notweg zu dulden"

Alls klar damit, oder?

21.08.2023

Wo bleiben die Juristen, wenn man sie braucht?
@ ich0815: !!! Wär cool, wenn du uns die Rechtslage erläutern könntest. Unter welchen Bedingungen können wir unserem Nachbarn ohne weiteres die Zufart zumauern?

Danke,

deine Kommentar-Bewertung wurde übermittelt.

Es haben bereits Chiller diesen Beitrag bewertet.

Die entsprechende Plakette wird erst ab einer Mindestanzahl von 3 Bewertungen von anderen Chillern angezeigt.

not
Username:
Passwort: