Offiziell durchgefallen
Dieses Spielgerät genügt offensichtlich nicht den staatlichen Anforderungen und ...
Vorstadt-Philosoph raspelt Süßholz
Er hat sich im Vorfeld schon reichlich nachhaltige Gedanken zu seinem ersten Dat...
@Pyro
Danke die Richtigstellung. Damit ist die Situation doch viel besser als vermutet ;-).
LudwigXIV dürfen die von mir aus gerne durch einen Komparsen ersetzen.
Bar war mal
In England ist die Barzahlung mancherorts bereits ein Relikt der Vergangenheit. ...
echt? nice ;-)
Einer von den Bösen, ganz richtig ;-P.
Der hier mal zur Abwechslung einen diskutablen Standpunkt vertritt.
Mit einer schönen Methode übrigens. Das ist ziviler Ungehorsam vom feinsten!
@jofran
Schöne Argumente. Hut ab.
@Endpoint:
"Genau und gesellschaftlich anerkannte Fakten sind und waren schon immer richtig..."
--> Natürlich nicht. Das war wohl missverständlich formuliert. Nimm die gesellschaftliche Ablehnung der Evolutionstheorie... oder des Heliozentrischen Weltbilds. Sogar die Relativitätstheorie und Quantenmechanik hatten Anfangs mit Widerständen zu kämpfen. Auch die Theorie der "Globalen Erwärmung" hat lange gebraucht sich durchzusetzen.
ABER: Die Vertreter dieser Theorien Argumentierten auf Basis anderer ebenfalls allgemein anderkannter Fakten. Das geht, wenn z.B. Widersprüche vorhanden sind ... Das ist ein Unterschied zum Erfinden oder Ignorieren von Fakten, wie dies leider zum Teil in der "Schwurblerszene" üblich ist.
Vergleiche dazu auch den Kommentar vom Chin_Chillaaa weiter unten.
nice ;-)
Das ist alles richtig. Das "gesetzliche Zahlungsmittel" ist zur Begleichung "monetärer Verbindlichkeiten" (Schulden) zu akzeptieren [1]. Doch eine "monetäre Verbindlichkeit" liegt erst mit Vertragsabschluss vor. Im üblichen Supermarkt erfolgt ein solcher Vertragsabschluss womöglich erst an der Kasse durch die einvernehmlichen Handlungen der stellvertretenden Vertragspartner [2]. An einer Kasse ohne Personal ist die Situation natürlich schwieriger, doch zumindest in diesem Fall kann von Einvernehmlichkeit keine Rede sein.
Unter Umständen kommt es hier aber ohnehin auf konkretere nationale Bestimmungen an. Zumindest auf der Seite des deutschen Bundeskriminalamtes heißt es klar:
"Einzelhändler und andere Geschäfte dürfen Bargeldzahlungen nicht ablehnen – außer, beide Parteien haben sich vorab auf eine andere Zahlungsweise geeinigt."
Möglich also, dass der Verkäufer erst mit einem Schild "keine Barzahlung möglich" am Geschäftseingang rechtlich gewonnen hätte. Aber ganz sicher bin ich mir nicht.
[1]Zahlungsmittel – Wikipedia
[2]Der Supermarkteinkauf, juristisch betrachtet - Sie hören von meinem Anwalt!
[3] BKA - Homepage - Darf die Annahme von Bargeld verweigert werden?
Das macht der Schmidt mal eben so!
Oooch, die paar Halme die fackel ich schnell ab 😆 Mit dem starken Wind hat der ...
Stimmt.

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Musste es mehrmals angucken XD ... kann einfach nicht genug davon kriegen.