Lampendreck`s Kommentare
Frauen würden sowas , wenn Sie Unternehmen hätten nicht machen. Wieso sind hier, obwohl definitiv keine Hürden aufgrund Geschlechtern vorliegen, da es sich ja um eine unabhängige … kein Bock mehr Hubschraubern
Vorhersehbar dumm gelaufen
Dieser Typ, Sunil Tulsiani, hat Edward Snowden als Hauptredner für seinen VIP Li...
Menschen mit Immobilien sind Hutensöhne! Kaufen, weil viele in Städten flexibel sein wollen und sich nicht festlegen möchten. Dann ist jemand bereit dieses Bedarf zu decken und das ist auch nicht Recht. Die Mieterqoute ist in BRD sehr hoch, in anderen europäischen Großstädten ist dies nicht so. Und trotzdem sind die Preise auch in den anderen Städten hoch. Egal ob strenge Regeln oder lasche, Preise steigen.
Messer, Schere, Feuer, Licht
Sind für kleine Live-Streamer mit “Was-passiert-dann-Schwäche” nichts. Schon gar...
Ich bin entsetzt! Er muss geistig behindert sein. Ich meine, wie kann so eine Vorgehensweise , die Art wie er sich bewegt, das Tempo etc. alles spricht für eine geistige Behinderung.
Schnacks vom Lande
"Kommt die Kuh zum Menschen hin, ist im Zaun kein Gatter drin."
Wenn der Bauern Azubi während er die Kühe ausführt in der Nase bohrt, kann der Geschädigte sich auch an den Azubi wenden. Wenn es keinen Haftpflicht Vertrag gibt oder keinen der funktioniert, kann es auch einen Azubi oder Arbeitnehmer treffen. Der Geschädigte wäre aber schlecht beraten, sich an den Führer und nicht an den Halter zu wenden. Zum einem wegen üblicher Haftungsprivilegien von Arbeitnehmern und zum anderen wegen der Beweislastumkehr.
da fehlt „nicht“ die im Verkehr…
Hat der Landwirt aber z.B den Zaun nicht gut befestigt oder während er die Kühe spazieren geführt hat zu lange an die vorbeifahrende geile Oma geguckt, so wird er sicherlich die “im Verkehr (nicht sexuell) erforderlich Sorgfalt” walten lassen. Eine Haftpflicht würden dann zahlen, wenn er richtig versichert ist… D.h. Haftung sicherlich zu bejahen, Deckung höchstwahrscheinlich.
Pauschale Antworten, sind sehr Trump-Like! BGB 833. D.h. Anders als beim privaten Kampfhund ist der Landwirt mit den Kühen nicht automatisch haftbar! D.h. Er hat alles richtig gemacht (aber so richtig alles, komplett) , trotzdem kam es zum Schaden. Dann ist der Geschädigte gebumbat! Natürlich steht es jedem Geschädigten frei, sich entsprechend (Allgefahrendeckung) zu versichern, aber i.d.R. ist selbst so ein Schaden schwierig zu versichern. Nicht aber unmöglich.

Zu deutscher Sprache wechseln
USA USA USA