Immer Ärger mit der Amygdala
Da kann einem schon mal der Hemdkragen platzen.
denke da macht sich jemand strafbar, weil er einem anderen das Messer an die Kehle hält.
Ansonsten möchte ich hinzufügen: "Nach § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB macht sich der Täter strafbar, wenn er es ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist"[1]
Im Falle deiner Ex handelt es sich demnach womöglich gerade deshalb um einen sexuellen Übergriff, da sie zu entsprechendem Zeitpunkt stark alkoholisiert war. Auch die Tatsache, dass sie sich vorher an den Typ "rangeschmissen" hat, bedeutet nicht unbedingt das Einverständnis zu darüberhinausgehenden sexuellen Handlungen. Die Wahrheitsfindung wäre in diesem Fall für einen Richter sicher nicht leicht.
[1] Sexueller Übergriff, § 177 II 2 StGB | Rechtsanwalt Hamburg
"treffe auf Gleichgesinnte" hatten sie gesagt...
Guter Punkt. Auch wenn der Gegenüber ein Unsympath ist, rechtfertigt das kein Messer an der Kehle. Derjnige, der andere auf eine solche weise bedroht macht sich vermutlich strafbar.
"In schweren Fällen, beispielsweise wenn die Bedrohung mit Waffen oder unter Verwendung von explosiven Stoffen erfolgt, kann die Strafe auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden."[1]
[1] Vorwurf der Bedrohung: Bestens verteidigt von | HT Defensio
Ähmm... gut Frage. In den bildern vorher sieht man kein Blut an diesem Arm. womöglich besteht der Verdacht auf einen Knochenbruch und er soll den Arm so provisorisch ruig halten.
In Brasilien regierte bis vor kurzem die rechte PT mit Bolsonaro... das entspricht wohl am ehesten unserer AfD. Wie du siehst geht das auch ganz ohne Ampel.
Er wird sie einfach nicht los
Nächster Versuch - kommende Woche sollen sie fliegen lernen.
Oh Jesus, nur beinahe richtig. Grade rausgefunden, dass man auch den Artikel gendert.
"Übung macht den oder die Meister*in"
Wie du siehst gendere ich nicht oft. Mich störts aber auch nicht, wenn andere das tun.
Du lernst schnell XD.
In diesem Fall ist "Mama" einfach Femininum per Definition. Genau wie man einen Mann als "die Person" und eine Frau als "der Mensch" bezeichnet. Selbiges gilt für "das Elternteil".
Gendern ist meines wissens nur bei Begriffen üblich, für welche eine maskuline und feminine Form existiert.
Keine Angst, das wird schon...Übung macht den Meister und in der Regel nimmt dir das generische Maskulinum auch niemand übel, solange die innere Haltung stimmt.
Ab sofort millimetergenau parken
Auch hier wieder der Beweis, das gute Technik nicht viel kosten muss. Hauptsache...
Ja, absolut. Pfusch, sag ich ;-)

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Zunächst großes Sorry, ich wollte dir nicht zu nahe treten. Von "Fremdgehen" hattest du nicht berichtet. Daher war ich davon ausgegangen, dass sie zum damaligen Zeitpunkt bereits deine "Ex-" gewesen war. Erst die Tatsache, dass sie damals noch mit dir liiert war liefert ein Motiv für eine mögliche Falschaussage.
" ...keine Ahnung wieso du jemanden der fremdgeht infantilisierst?"
--> So handhabt das auch unsere Rechtssprechung [1]. Außerdem war ich von starker Trunkenheit ausgegangen. Nur so schien mir die Geschichte plausibel.
"Ich glaube Menschen wie du sind ein großer Teil des Problems, weil sie Verantwortlichkeit nur bei Männern sehen."
--> Nichts habe ich geschrieben, woraus sich dieser Schluss ziehen ließe. Weiter oben verwendete ich das Wort "womöglich".
Fühle dich gedrückt und denke an was schöneres.
liebe Grüße und einen helleren Tag wünscht
Umbrella
[1] Schuldunfähigkeit § 20 StGB ? Definition, Alkohol & Promille