Laut gedacht
Ein Fenster ist aus Sicht des einen ein Grundrecht auf Tageslicht, aus Sicht des anderen eine Baulücke im eigenen Vorhaben. Die handwerkliche Antwort auf den Einspruch der Dame folgt prompt und ohne Umweg über das Bauordnungsamt. Man versteht sich auch ohne VOB.
vor 45 Minuten
vor 45 Minuten
Bewerten, Faven und mehr
Bewertung wurde übermittelt
Du kannst leider nicht mehr als einmal bewerten!


Switch to english language
Kommentar schreiben
sehr unchillig - muss echt nicht sein hier
Sehn oder nicht sehn, das ist hier die Frage.
Dein Kommentar wartet deswegen jetzt auf Begutachtung. Falls alles in Ordnung sein sollte, wird er natürlich freigeschaltet.
Deswegen kann ich diesen geänderten Kommentar nicht entgegennehmen.