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Sind hier Juristen dabei? Ich denke, das ganze ist an zwei Stellen schon problematisch.
Erstens dürfte der Gewinner Anspruch auf den Gewinn haben. Ihn mit 5€ Zurückzahlung des Lospreises abzuspeisen dürfte nicht rechtens sein. Er hat vermutlich Anspruch auf den Gewinn oder einen entsprechenden Schadensersatz, hier also vermutlich auch von ca. 1000€. Unter der Annahme sind die beiden Fälle aber eh wieder unabhängig voneinander.
Zweitens dürfte die Verlosung eines defekten Autos unter Verheimlichung dieser Eigenschaft wohl auch einen Straftatbestand darstellen. Was ist das? Betrug?
Und drittens haben Klaus und der Gebrauchtwagenhändler ja einen Vertrag. Da Klaus ein Privatmann ist und der Gebrauchwagenhändler gewerblich handelt, dürfte das Risiko der Überführung beim Gebrauchtwagenhändler liegen. Der muss also liefern, oder zurückbezahlen. Kann er das nicht, muss er halt Insolvenz anmelden und Klaus tritt als Gläubiger auf. So zumindest mein Verständnis davon. Dann funktioniert aber natürlich der ganze Witz nicht mehr...

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Ich musste hart lachen. Und hasse mich dafür. Und dich auch. :D