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Watson`s Kommentare

Effektives Polizei-Trolling
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Effektives Polizei-Trolling

In dieser Situation ist es sicher schwer für die Herren in Uniform etwas zu unte...

Letzter Kommentar: 04.09.2012
04.09.2012

Nein, ist noch nicht olympisch. Die Flaschen sind zu häufig voll, als dass sie ruhig stehen bleiben könnten...

Useless Skills  x3
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Useless Skills x3

Wenn dieser Typ auf dem Jahrmarkt auftaucht, fangen alle Schießbudenbesitzer an ...

Letzter Kommentar: 04.09.2012
04.09.2012

"Useless Skills" - Der spendet doch die Kuscheltiere. Von dem her sicher nicht "Useless"

Versicherungspreller
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Versicherungspreller

Das ist einfach der Ausbund. Wenn man da nicht im Besitz einer Dashcam ist, kann...

Letzter Kommentar: 02.09.2012
02.09.2012

Da würde ich, sollte der andere Fahrer eingeweiht sein (wovon auszugehen ist) doch stark davon ausgehen, dass sie keine Straftat begangen haben, sollte sich das Gesetz nicht in der Zwischenzeit (also seit 1990) hier geändert haben. Sich selbst zu verletzen ist ja keine Straftat bzw. durch einen anderen mit Einwilligung verletzt zu werden.

02.09.2012

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr müsste man mal checken... Laut Wikipedia bzw. Strafgesetz Wortlaut von § 315 Abs. 3 StGB (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1. in der Absicht handelt, a) einen Unglücksfall herbeizuführen "Der Bundesgerichtshof wies mit Beschluss vom 12. Dezember 1990 (Aktenzeichen 4 StR 531/90) darauf hin, dass eine Gefährdung von Tatbeteiligten nicht ausreicht, um eine Strafbarkeit herbeizuführen. Im konkreten Fall hatten zwei Täter gemeinsam Unfälle herbeigeführt, um Versicherungssummen zu erhalten. Da eine Einwilligung in die Gefährdung von Leib und Leben des Opfers und die Fahrzeuge (rechtlich „Sachen von bedeutendem Wert“) durch die Inhaber vorlag, ist eine Strafbarkeit nicht gegeben. Andere Verkehrsteilnehmer und Fahrzeuge waren nicht konkret gefährdet. Ein Unglücksfall liege bei dem Unfall ebenfalls nicht vor, da es sich um kein plötzlich eintretendes äußeres Ereignis handelte. Es wurde zwar eine darüber hinausgehende abstrakte Gefahr geschaffen, diese reiche für eine Strafbarkeit jedoch nicht aus. Durch diese sei jedoch die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig." aus Wikipedia Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – Wikipedia

02.09.2012

Mich würde mal interessieren, ob man in Deutschland für die Aktion strafrechtlich belangt werden könnte. Z.B. wegen versuchten Versicherungsbetrug. Oder ist dies noch ein straflose Schauspieleinlage, da man einen Versuch hier nicht eindeutig feststellen kann. Er könnte ja auch behaupten, er hätte sich nur einen Spass erlaubt bzw. wollte Parcour rennen oder so...

Koreanischer Schlagzeuger
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Koreanischer Schlagzeuger

He did it his way! Aber keine Konkurrenz für den Meister.

Letzter Kommentar: 02.09.2012
02.09.2012

Irgendwo hab ich mal seinen "Zwillingsbruder" gesehen? Weiß aber nicht mehr wie er hieß...

Krasses Tor von  Jeremain Lens
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Krasses Tor von Jeremain Lens

Ein Ball-Zauberer.

Letzter Kommentar: 29.08.2012
29.08.2012

Klares Eigentor vom Gebauer.

Orales Rennmotorrad
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Orales Rennmotorrad

Von null auf hundert in 0,4 Sekunden. Allerdings fährt die Karre nicht unter zwe...

Letzter Kommentar: 29.08.2012
29.08.2012

Stimmt, eigentlich müssten sie russisch lachen!

Old Spice - Muscle Music
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Old Spice - Muscle Music

Wie immer völlig abgedreht. Und man kann sogar mit der Tastatur selbst einen Son...

Letzter Kommentar: 29.08.2012
29.08.2012

Schönes Wortspiel :)

Grün Reier beim Schwarzangeln
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Grün Reier beim Schwarzangeln

Da denkt man nun, man tut den Piepmätzen mit ein paar Brotkrumen was Gutes und d...

Letzter Kommentar: 28.08.2012
28.08.2012

Jetzt nutzen schon Reier Werkzeuge. In fünf Jahren werden sie auch ein IPod nutzen können ;)

Danke,

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