

Effektives Polizei-Trolling
In dieser Situation ist es sicher schwer für die Herren in Uniform etwas zu unte...


Useless Skills x3
Wenn dieser Typ auf dem Jahrmarkt auftaucht, fangen alle Schießbudenbesitzer an ...
"Useless Skills" - Der spendet doch die Kuscheltiere. Von dem her sicher nicht "Useless"


Versicherungspreller
Das ist einfach der Ausbund. Wenn man da nicht im Besitz einer Dashcam ist, kann...
Da würde ich, sollte der andere Fahrer eingeweiht sein (wovon auszugehen ist) doch stark davon ausgehen, dass sie keine Straftat begangen haben, sollte sich das Gesetz nicht in der Zwischenzeit (also seit 1990) hier geändert haben. Sich selbst zu verletzen ist ja keine Straftat bzw. durch einen anderen mit Einwilligung verletzt zu werden.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr müsste man mal checken... Laut Wikipedia bzw. Strafgesetz Wortlaut von § 315 Abs. 3 StGB (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1. in der Absicht handelt, a) einen Unglücksfall herbeizuführen "Der Bundesgerichtshof wies mit Beschluss vom 12. Dezember 1990 (Aktenzeichen 4 StR 531/90) darauf hin, dass eine Gefährdung von Tatbeteiligten nicht ausreicht, um eine Strafbarkeit herbeizuführen. Im konkreten Fall hatten zwei Täter gemeinsam Unfälle herbeigeführt, um Versicherungssummen zu erhalten. Da eine Einwilligung in die Gefährdung von Leib und Leben des Opfers und die Fahrzeuge (rechtlich „Sachen von bedeutendem Wert“) durch die Inhaber vorlag, ist eine Strafbarkeit nicht gegeben. Andere Verkehrsteilnehmer und Fahrzeuge waren nicht konkret gefährdet. Ein Unglücksfall liege bei dem Unfall ebenfalls nicht vor, da es sich um kein plötzlich eintretendes äußeres Ereignis handelte. Es wurde zwar eine darüber hinausgehende abstrakte Gefahr geschaffen, diese reiche für eine Strafbarkeit jedoch nicht aus. Durch diese sei jedoch die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig." aus Wikipedia Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – Wikipedia
Mich würde mal interessieren, ob man in Deutschland für die Aktion strafrechtlich belangt werden könnte. Z.B. wegen versuchten Versicherungsbetrug. Oder ist dies noch ein straflose Schauspieleinlage, da man einen Versuch hier nicht eindeutig feststellen kann. Er könnte ja auch behaupten, er hätte sich nur einen Spass erlaubt bzw. wollte Parcour rennen oder so...


Koreanischer Schlagzeuger
He did it his way! Aber keine Konkurrenz für den Meister.
Irgendwo hab ich mal seinen "Zwillingsbruder" gesehen? Weiß aber nicht mehr wie er hieß...


Orales Rennmotorrad
Von null auf hundert in 0,4 Sekunden. Allerdings fährt die Karre nicht unter zwe...
Stimmt, eigentlich müssten sie russisch lachen!


Old Spice - Muscle Music
Wie immer völlig abgedreht. Und man kann sogar mit der Tastatur selbst einen Son...
Schönes Wortspiel :)


Grün Reier beim Schwarzangeln
Da denkt man nun, man tut den Piepmätzen mit ein paar Brotkrumen was Gutes und d...
Jetzt nutzen schon Reier Werkzeuge. In fünf Jahren werden sie auch ein IPod nutzen können ;)
Nein, ist noch nicht olympisch. Die Flaschen sind zu häufig voll, als dass sie ruhig stehen bleiben könnten...