Guerilla-Kundenaquise
Ihr lokaler Bestatter empfielt auch diesen Monat wieder fettreiche Nahrung, mang...
Kapitän der sieben Hauptstraßen
Wenn er auf Kaperfahrt die Meere der Innenstädte unsicher macht, klappen nicht n...
Dann merk dir halt einfach das b in Backbord für Links.
Immer Ärger mit der Amygdala
Da kann einem schon mal der Hemdkragen platzen.
"...aber unfassbar befriedigend."
--> Jah,... ich gebs zu. Ein bisschen gefreut hab ich mich auch ;-))
XD.. juhuu da ist ja endlich einer
Zunächst großes Sorry, ich wollte dir nicht zu nahe treten. Von "Fremdgehen" hattest du nicht berichtet. Daher war ich davon ausgegangen, dass sie zum damaligen Zeitpunkt bereits deine "Ex-" gewesen war. Erst die Tatsache, dass sie damals noch mit dir liiert war liefert ein Motiv für eine mögliche Falschaussage.
" ...keine Ahnung wieso du jemanden der fremdgeht infantilisierst?"
--> So handhabt das auch unsere Rechtssprechung [1]. Außerdem war ich von starker Trunkenheit ausgegangen. Nur so schien mir die Geschichte plausibel.
"Ich glaube Menschen wie du sind ein großer Teil des Problems, weil sie Verantwortlichkeit nur bei Männern sehen."
--> Nichts habe ich geschrieben, woraus sich dieser Schluss ziehen ließe. Weiter oben verwendete ich das Wort "womöglich".
Fühle dich gedrückt und denke an was schöneres.
liebe Grüße und einen helleren Tag wünscht
Umbrella
[1] Schuldunfähigkeit § 20 StGB ? Definition, Alkohol & Promille
denke da macht sich jemand strafbar, weil er einem anderen das Messer an die Kehle hält.
Ansonsten möchte ich hinzufügen: "Nach § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB macht sich der Täter strafbar, wenn er es ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist"[1]
Im Falle deiner Ex handelt es sich demnach womöglich gerade deshalb um einen sexuellen Übergriff, da sie zu entsprechendem Zeitpunkt stark alkoholisiert war. Auch die Tatsache, dass sie sich vorher an den Typ "rangeschmissen" hat, bedeutet nicht unbedingt das Einverständnis zu darüberhinausgehenden sexuellen Handlungen. Die Wahrheitsfindung wäre in diesem Fall für einen Richter sicher nicht leicht.
[1] Sexueller Übergriff, § 177 II 2 StGB | Rechtsanwalt Hamburg
"treffe auf Gleichgesinnte" hatten sie gesagt...
Guter Punkt. Auch wenn der Gegenüber ein Unsympath ist, rechtfertigt das kein Messer an der Kehle. Derjnige, der andere auf eine solche weise bedroht macht sich vermutlich strafbar.
"In schweren Fällen, beispielsweise wenn die Bedrohung mit Waffen oder unter Verwendung von explosiven Stoffen erfolgt, kann die Strafe auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden."[1]
[1] Vorwurf der Bedrohung: Bestens verteidigt von | HT Defensio
Ähmm... gut Frage. In den bildern vorher sieht man kein Blut an diesem Arm. womöglich besteht der Verdacht auf einen Knochenbruch und er soll den Arm so provisorisch ruig halten.
In Brasilien regierte bis vor kurzem die rechte PT mit Bolsonaro... das entspricht wohl am ehesten unserer AfD. Wie du siehst geht das auch ganz ohne Ampel.

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Danke Chill, eines der besten Videos bisher. XD