Glück gehabt
Kleiner Hinweis - Überholen im Kreuzungsbereich lässt man besser sein.
§1 und besonders §3 durchlesen!!! Das sind die Grundregeln, die jeder kennen sollte, falls er einen Lappen besitzt. StVO §§ 1 - 35 (Allgemeine Verkehrsregeln)
Das ist auch ganz normal, dass man als Organspender durch die Fränkische Schweiz fährt, als wär der Teufel hinter einem her. Auf der St2191 ist noch nie ein Unfall passiert. Und dann filmt man das ganze natürlich noch, nur für den Fall, dass man selbst nichts mehr dazu sagen kann. Die Kurve kurz nach Waischenfeld kann man gar nicht langsam fahren, sonnst kippt das Bike um! Gutenbiegen 192 91344 Waischenfeld - Google Maps
Boss-Hound in the Hood
Nach dem Katzenhai macht nun der motorisierte Killer-Mops die Gegend unsicher.
Das war kurz und knapp meine persönliche Meinung. Befass Dich selbst mit dem Thema und Du wirst mir evtl. zustimmen. Wenn nicht - mir egal!
VINE ist Dreck
Wärme-Kamera bei Formel 1
Sehr interessante neue Wärme-Kamera-Sicht bei der Formel 1.
man hilft eben, wo man kann
bitteschön
nur auf chilloutzone.ch
Fisch vs Schildkröte
Die Fische wissen, wie man ein Schildkröten-Spaceshuttle startet.
falsches Chat-Fenster?

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Nein, ich beziehe mich NICHT auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sondern auf die der jeweiligen Verkehrssituation angepassten verantwortbaren Geschwindigkeit. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist kein Recht, das man notfalls mit Gewalt durchsetzen darf! Von 0:05 bis 0:08 sieht man auf der linken Seite vor der Aus- und nach der Einfahrt des Parkplatzes 6 Streckenleitpfosten, die wegen des kurvigen Streckenverlaufs in nur 25 m Abstand, statt wie auf Land- und Staatsstraße sonst üblich 50 m Abstand stehen. Im Video braucht der Biker vom 1. bis zum 6. Pfosten genau 4,0 sek (+/- 0,1), was 31,25 m/s bzw. 112,5 km/h entspricht. Nach Abzug aller Ungenauigkeiten ist er auf jeden Fall zu schnell unterwegs. Ich bin mir nicht sicher, aber die Geschwindigkeit ist auf der Strecke zwischen Campingplatz Waischenfeld und der Kreuzung bei Gutenbiegen auf 70 km/h beschränkt. Wer es besser weiß, kann mich gerne korrigieren. Wenn der Name des Fahrers und der Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und ihn jemand anzeigt, kann er auf Grund dieses Videos noch nachträglich bestraft werden. Wenn er bei erlaubten 70 "nur" 110 gefahren ist, dann macht das 3 Punkte und 143,50 €. Bei Gefährdung evtl. noch mehr.