Frag mich was anderes
Keine sehr populäre Frage. Aber sie zu stellen gehört sicher ebenfalls zur „Mens...
Kein Schlüssel nötig
Ob das mit automatischen Fensterhebern auch noch funktioniert?
Beim alten Renault R5 ging das sogar ohne Klebeband, da konnte man die Scheibe von außen mit den Händen "runterwackeln"....
Is Anyone Call Police?
Berechtigte Frage nachdem offenbar jedermann nur mit der Kamera drauf hält. Da g...
Stuhlflug
Rolltreppe mit netter Aussicht
Ein bisschen Entertainment für den Weg nach unten...
Wenn DC diesen Kommentar liest, kommt in einem halben Jahr der nächste Superheldenfilm raus....
Die grüne Brille
Gerade keine Papes zur Hand? DerWesten hat da eine Alternative ausgegraben...
Solange du da nur Tabak rauchst, nicht...
Die Springer des Damms
Sommer, Sonne, Somersaults. Knapp 23 Meter geht’s da runter. Für die Mutigen auc...
Ach so....
Geduld + Eier aus Stahl
Malaysische Soldaten finden auf dem Feldweg eine Kobra. Der Gruppenführer nutzt ...
Nur wenn du der Schlange Viagra zu fressen gibst....
How to: Schubkarre umdrehen
Dann kann die Arbeit ja weiter gehen. Nächste Station: Misthaufen!
Strafgesetzbuch (StGB) § 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe 1. in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren, 2. in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. (4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Zum Thema "unnatürlich": Bis ca. 1999 wurden ungefähr 500 Arten- von Primaten bis zu Kratzwürmern - entdeckt, bei denen gleichgeschlechtliches Verhalten dokumentiert wurde.[3][4] Laut den Organisatoren der Against Nature? Ausstellung im Jahre 2006 wurde homosexuelles Verhalten bei Tieren vereinzelt sogar bei bis zu 1500 Arten beobachtet.
Homosexuelles Verhalten bei Tieren – Wikipedia