Kunst, die sich gewaschen hat
Wo die Realität auf die Fantasie trifft, entstehen Räume, die uns fordern und fa...
Stürmische Zeiten
Der Klimawandel macht das Leben auch für einfache Straßenverkäufer nicht gerade ...
Vom Winde verweht.
Proteinreiche Wildnahrung
Ein Augenblick, der das Unerwartete zur Norm macht und uns daran erinnert, dass ...
Das ist nur HARIBO.
Connection is Fun
Selbst auf dem Spielplatz gibt es so viele Dinge, die Kinder noch lernen können....
Let's connect us
Herausforderung zu später Stunde
Wenn auf dem Trip plötzlich die Straße weg ist kann man schonmal ins Grübeln kom...
Holey Moly
Krawall in der Nachbarschaft
Man weiß nicht genau worum es eigentlich ging, aber das Gezeter war wieder groß ...
Das "Recht am eigenen Bild" beschreibt das Kunsturheberrecht. Gemeint ist also, dass das Bild das du gemalt hast auch dir gehört.Was du meinst ist die Ergänzung durch den § 201a Strafgesetzbuch (StGB) "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen". Dieser beschreibt also eine Verletzung der persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen. Das Urheberrecht des ggf. illegal erstellten Bildes bleibt beim Fotografen. § 201a StGB - Einzelnorm
Brenzliger Arbeitsdruck
Zeit ist Geld und im Zweifelsfall kann man dabei zusehen, wie die Kohle verbrenn...
Dann gibt es heute Abend den Kakao eben ohne Marshmallows
Mehr als nur Fingernägel schneiden
Nach 74 Jahren im Nagelstudio führt sie die Schere wie Michelangelo einst seinen...
Das war ein einschneidendes Erlebnis.
schnittiger Kommentar.
Trifft schon den Richtigen
Große Sünden bestraft der Herr, kleinere Vergehen werden zeitnah direkt vor Ort ...
Schwanzus Longhus schlägt wieder zu!

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"Die erste Generation schafft Vermögen, die zweite verwaltet Vermögen, die dritte studiert Kunstgeschichte, und die vierte verkommt." Otto Fürst von Bismarck